Alles rund um CNC-Designs für MAMMUT Maschinen
CNC Programmierung für alle Typen und Steuerungen, NC und CNC 501, 502, 503, 504, 505 und 601
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Es gelten die gesetzlich festgelegten Allgemeinen Geschäfts Bedingungen (BGB). 
Soweit nichts anderes vereinbart wurde gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. 
Gerichtsstand ist Köln.

Haftung
Wir erstellen alle Steppdesigns nach Vorgabe des jeweiligen Auftraggebers. Alle Designs sind vor dem ersten Steppen im Testmodus, ohne Nähmaschinenbetrieb, soweit möglich mit Drückerfuß hoch, abzufahren. Für eventuelle Schäden und Ansprüche, ob mittelbar und/oder unmittelbar, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Der Nachweis des Verschuldens bzw. der Nachweis des Vorliegens von grobem Verschulden obliegt dem Besteller/Käufer.

Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir schriftlich oder durch E-Mail den Auftrag bestätigen, stellvertretend durch Zusendung der Programme. Spezielle Kunden-Verträge, wie Dienstleistungen, Schulungen, etc., bedürfen der Bestätigung des Vertragspartners zu Ihrer Gültigkeit. Grundsätzlich können wir Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern auch per E-Mail treffen.

Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu erstellen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt des Auftrages gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. aus sonstigen Gründen für uns unzumutbar ist. Näheres wird durch spezielle Kunden-Verträge geregelt (z.B.: Schulungen, Dienstleistungen).


Liefer- und Verkaufsbedingungen:
Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Die Ware / Leistung bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum incl. aller Rechte. Bei Zahlungsverzug des Kunden, das ist nach dem dreißigsten Tag bezogen auf das Rechnungsdatum, sind wir ohne Nachweis berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.